
Folgebelehrung nach IFSG §43 (Lebensmittelhygiene)
27. Januar 2021 – 20:00 – 21:00
Wir bieten euch hier als Online-Fortbildung die Folgebelehrung gemäß Infetkionsschutzgesetz § 43. Die Belehrung ist für alle im (gewerblichen) Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln verpflichtend.
Das Intervall liegt bei 2 Jahren.
Voraussetzung ist eine, dokumentierte, Erstbelehrung durch ein Gesundheitsamt.
Dieser Online-Lehrgang richtet sich ausschließlich an Mitglieder des DRK-KV Odenwaldkreis e. V.
Eine entsprechende Teilnahmebestätigung wird nach erfolgter Teilnahme ausgestellt.

Referent: Andreas Daum
Andreas ist freiberufliche Fachkraft für Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft)
Dozent in der Erwachsenenbildung Schwerpunkt Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung
Für die Teilnahme an dieser Fortbildung ist vorab eine Anmeldung notwendig.
Das geht ganz schnell – klickt dazu unten auf den Button und tragt euch ein.
Die Anmeldefrist endet am 26.01.2020 – 12.00 Uhr